Finanz- und Lohnbuchhaltungen bei Steuerberater Sebastian Kuhn in Neunkirchen / Saar

 

 

Finanz- und Lohnbuchhaltungen in Neunkirchen 

 

 

 

 

Ich erstelle für Sie Finanz- und Lohnbuchhaltungen anhand der gesetzlich vorgeschriebenen „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung“.

 

 

Zweckmäßigerweise richtet man die Buchhaltung in sog. Buchungskreise ein. Diese Kreise entsprechen beispielsweise Kasse, Bank, Warenein- / Warenausgang etc.  

 

 

Um die umsatzsteuerlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen insbesondere die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug geprüft und gesichert werden (§  15 UStG) sowie die Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungstellungen (§ 14 UStG). Dies wird mittels Belegprüfung sichergestellt. 

 

 

Auch werden monatliche zusammenfassende Meldungen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen miterstellt. Daneben werden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfüllt (Speicherung Ihrer Buchhaltungsdaten für mindestens 10 Jahre / § 257 HGB).

 

 

Als Steuerberater gebe ich Ihnen gerne Hilfestellungen wie Sie Ihre Buchhaltung vereinfachen können, damit zum einen die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden und zum anderen kein unnötiger Aufwand verursacht wird.